Jährlich findet eine
ordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der die Mitglieder unter
Mitteilung der Tagesordnungspunkte spätestens zwei Wochen vorher
schriftlich einzuladen sind. Anträge zur Tagesordnung müssen
mindestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht
werden.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen können jederzeit
durch den Vorstand gemäss obiger Frist einberufen werden.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist
ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitgliederversammlungen beschließen mit einfacher Mehrheit
der von den anwesenden abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Versammlungsleiters. |