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  SATZUNG  
 
 
 



§ 1
 

Der Hippo-Club e.V. mit Sitz in Minden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung”.

Zweck des Vereins ist die Förderung des Reitens für Menschen mit Behinderungen in Minden und Umgebung.

Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach Eintragung lautet der Name: "HIPPO – CLUB e.V."

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung und zur Verfügungstellung von Mitteln zur Unterstützung des Reitens für Menschen mit Behinderungen.




§ 2
 

Das Geschäftsjahr beginnt im Januar und endet im Dezember des jeweiligen Kalenderjahres.

Das erste Geschäftsjahr beginnt am 2.Juli und endet am 31. Dezember.




§ 3
 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.




§ 4
 

Der Verein umfasst nur ordentliche Mitglieder. Das Aufnahmegesuch ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über das Aufnahmegesuch entscheidet der Vorstand; mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an. Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung der Aufnahme durch den Vorstand.

Die Mitgliedschaft erlischt:

 
1.   Durch den Tod.
2.   Durch schriftliche Kündigung, die nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres zulässig ist.
3.   Durch Ausschluss, über den der Vorstand entscheidet.
Voraussetzung für den Ausschluss ist, dass ein Mitglied unehrenhafte Handlungen begangen, und das Ansehen oder die Interessen des Vereins geschädigt oder die ihm als Mitglied obliegenden Pflichten grob verletzt hat.
4.   Durch Streichung, die durch den Vorstand zu erfolgen hat, falls ein Mitglied die festgesetzten Beiträge nicht zahlt.



§ 5
 

Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung beschlossen.




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