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  SATZUNG  
 
 
 



§ 11  

Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an:

   
a)   1. Vorsitzender
b)   2. Vorsitzender
c)   der Geschäftsführer/ Kassierer
 


Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten. ( Beschlüsse werden von der Mitgliederversammlung gefasst, s. § 10 der Satzung)

Der Vorstand kann für besondere Aufgabenbereiche einen "Besonderen Vertreter " im Sinne des § 30 BGB bestellen.




§ 12  

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den
"ELTERNVEREIN BEHINDERTES KIND e.V. Minden",
ersatzweise an den "WITTEKINDSHOF VOLMERDINGSEN".




   

Satzungsänderung vom 14.10.03

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